Relative Häufigkeit einer Merkmalsausprägung in einer Stichprobe

Kommt in einer Stichprobe a1, a2, … , an vom Umfang n die Merkmalsausprägung ai insgesamt n(ai)-mal vor, so nennt man den Quotienten f(ai) = n(ai)/n die relative Häufigkeit der Beobachtung ai.

Relative Häufigkeiten sind Zahlen von 0 bis 1, also 0 ≤ f(ai) ≤ 1 und können auch als Prozentsätze angegeben werden.

Beispiel:

In einer achten Klasse wurde das Alter aller 18 Schüler festgestellt. Dabei wurden in dieser Klasse die Altersangaben 13, 14 und 15 ermittelt.
 
Das Alter 13 hatte eine absolute Häufigkeit von 2,
das Alter 14 hatte eine absolute Häufigkeit von 12,
das Alter 15 eine absolute Häufigkeit von 4.
 
Damit ergeben sich für die drei festgestellten Merkmalswerte die folgenden relativen Häufigkeiten:
 
f(13) = 2/18  = 1/9 ≈ 0,11 = 11 %
f(14) = 12/18 = 2/3 ≈ 0,67 = 67 %
f(15) = 4/18  = 2/9 ≈ 0,22 = 22 %

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