Ein Funktion p : S → [0 ; 1] heißt Wahrscheinlichkeitsfunktion, wenn folgendes gilt:
1) S ist abzählbar,
2)
Ist P ein (diskretes) Wahrscheinlichkeitsmaß auf einer Menge S, dann ist durch
p(i) := P( { i } ) ∀ i ∈ S,
eine Wahrscheinlichkeitsfunktion festgelegt.
Umgekehrt ist durch jede Wahrscheinlichkeitsfunktion p : S → [0 ; 1] eindeutig ein Wahrscheinlichkeitsmaß auf S festgelegt durch
Beispiel:
Sei n eine natürliche Zahl ≥ 1 und p eine reelle Zahl zwischen 0 und 1.
Dann ist durch
eine Wahrscheinlichkeitsfunktion auf S = {0,1,…,n} festgelegt.
Das dadurch definierte Wahrscheinlichkeitsmaß nennt man Binomialverteilung (mit Parametern n und p).